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Die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Elm-Asse
  
Kindergartenordnung

Liebe Eltern !
Für den Waldkindergarten ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Eltern von großer Wichtigkeit. Um die vielfältigen Aufgaben in unserem Kindergarten möglichst reibungslos erfüllen zu können, ist es notwendig, dass Sie wichtige Informationen erhalten bzw. der Kindergarten von Ihnen.

1. Anmeldung und Aufnahme:
In den Kindergarten werden Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis einschließlich zum 6. Lebensjahr bzw. bis zur Einschulung aufgenommen.
Es wird ein Aufnahmevertrag für das Kind zwischen den Eltern und dem Waldkindergarten abgeschlossen.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich.
Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Losverfahren wobei verschiedene Kriterien eine Rolle spielen: Alter und Körperkonstitution, Geschlecht (eine ausgewogene Jungen-Mädchen-Konstellation wird angestrebt); bevorzugt werden Geschwisterkinder. Die Voranmeldungen nimmt der Vorstand des Vereins entgegen.

2. Abmeldung:
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft und für die zu betreuenden Kinder beträgt 3 Monate zum Ersten eines Monats und muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werde. Das Kindergartenjahr geht vom 1.8. bis zum 31.7. des darauffolgenden Jahres. Der Verein bittet darum, eine Kündigung nicht kurz vor Ende des Kindergartenjahres (31.7.) auszusprechen. Bei normalem Schulabgang des Kindes entfällt die Kündigungspflicht des Kindergartenplatzes.

3. Mitgliedsbeiträge (bei Mitgliedschaft im Verein):
Der Mitgliedsbeitrag wird per Einzugsermächtigung vom Verein eingezogen.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt, das Betreuungsgeld durch die Gebührenordnung für Kindertagesstätten der Samtgemeinde Elm-Asse.
Zurzeit entfallen die Gebühren für Kindertagesstätten.

4. Öffnungszeiten:
Der Kindergarten ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr (Abholung der Kinder am Waldparkplatz ab ca. 13.45 Uhr ) geöffnet.
Von Heiligabend bis Neujahr sowie drei Wochen im Sommer ist der Kindergarten geschlossen. Die Terminbeschlussfassung über die Sommerferien erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

5. Versicherung:
Auf dem Weg zum und vom Kindergarten sowie während der Betreuungszeit sind die Kinder in der Gemeindeunfallversicherung versichert.

6. An- und Abfahrt zum Waldtreffpunkt:
Treffpunkt ist der Parkplatz am Burgtal-Wald gegenüber der Abfahrt nach Schliestedt. Die Kinder sollen pünktlich, d.h. 5 Minuten vor bis 5 Minuten nach Beginn der Betreuungszeit, gebracht werden. 5 Minuten nach Beginn der Betreuungszeit verlässt die Gruppe den Parkplatz.

7. Aufsicht:
Soll Ihr Kind von einer fremden Person abgeholt werden oder bei einem anderen Kind mitfahren, sollen die Erzieherinnen davon in Kenntnis gesetzt werden.

8. Krankheit:
Kranke Kinder sind vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen, auch "angeschlagene" Kinder sollten in ihrem eigenen Interesse lieber einen Tag zu Hause bleiben, da Waldkindergarten körperlich anstrengend ist und warme, kuschelige Rückzugsecken wie im Regelkindergarten nicht zur Verfügung stehen.
Infektionskrankheiten sind sofort zu melden. Treten diese bei anderen Familienmitgliedern auf, sollten auch die noch gesunden Kinder bis zur Klärung einer möglichen Ansteckung zu Hause bleiben. Nach Beendigung einer ansteckenden Krankheit ist den Erzieherinnen ein ärztliches Attest über die Unbedenklichkeit der weiteren Betreuung in einer Kindertagesstätte vorzulegen. Nach der Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen Stand 2015 gelten als attestpflichtige Krankheiten derzeit: Tuberkulose, Krätze, Borkenflechte und Ehec.
Im Kindergarten entstandene Verletzungen werden von den Erzieherinnen den Eltern angezeigt. Während der Betreuungszeit unentdeckt entstandene Verletzungen sollten Sie umgekehrt den Erzieherinnen mitteilen.

9. Notfälle:
Die Erzieherinnen führen Erste-Hilfe-Ausrüstung und Ersatzkleidung mit sich. Des Weiteren tragen sie ein Mobiltelefon hörbereit am Körper, um bei etwaigen Unfällen oder plötzlicher Erkrankung eines Kindes die Eltern oder einen Arzt alarmieren zu können. Außerdem steht immer ein Pkw am Parkplatz zur Verfügung. In Notfällen (!) Ihrerseits können sie die Erzieherinnen unter folgender Telefonnummer erreichen: 0178 9208341

10. Besondere Gefahren im Wald:
Im Waldkindergarten können wie in jedem anderen Kindergarten Unfälle passieren, aber im unebenen Wald können etwas häufiger kleine Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen beim Klettern oder Wespenstiche usw. vorkommen. Bei der Voranmeldung Ihres Kindes für den Waldkindergarten machen Sie sich bitte selbst ein Bild, indem Sie einmal zur Probe mitgehen. Über die Zeckengefahr lassen Sie sich bitte von einem Arzt oder von den Erzieherinnen oder dem Vorstand aufklären (Anhang zum Betreuungsvertrag). Da bei blutenden Verletzungen mit Erdberührung die Tetanusgefahr steigt, muss Ihr Kind einen ausreichenden Tetanusschutz durch Impfung haben. Ist Ihr Kind nicht geimpft, müssen Sie eine Haftungsausschlusserklärung (s. Aufnahmevertrag ) schriftlich beim Vorstand abgeben.

11. Kleidung:
Wichtig für die Kinder ist die Waldkleidung. Wenn es warm ist, sind bequeme, dünne, lange Hosen und langärmlige T-Shirts ratsam, denn im Wald ist es immer kühl. Außerdem ist im Frühjahr und
Herbst Zeckenzeit! Wenn es kalt ist, ist der Zwiebel-Look am geeignetsten, d.h. mehrere Schichten Kleidung übereinander, die je nach Temperatur ausgezogen und im Rucksack verstaut werden können. Wolle wärmt am besten.
Festes Schuhwerk benötigen die Kinder jeden Tag. Bei Regen sind Gummistiefel erforderlich. Außerdem haben sich Regenlatzhosen und -jacken über warmer Unterkleidung (z. B. bequeme Jogginghosen) bestens bewährt. Im Winter sind Regenhandschuhe über Wollfäustlingen bzw. Ersatzhandschuhe im Rucksack von Vorteil.
Kopfbedeckung ist bei jedem Wetter erforderlich!!!

12. Frühstück:
Sie brauchen für Ihr Kind einen geeigneten Rucksack, in dem es das Frühstück und ein Stück Isomatte zum Sitzen mitnimmt. Das Frühstück sollte möglichst abfallarm eingepackt sein (z.B. in Metalldosen). In der kalten Jahreszeit sollte ein heißes Getränk dabei sein. Süßigkeiten und Kuchen gehören nicht zum Frühstück: Wir können anschließend nicht die Zähne putzen.

13. Geburtstage:
Der Geburtstag eines Kindes wird gemeinsam gefeiert. Die Eltern können dann ihrem Kind eine Kleinigkeit mitgeben, die es an die anderen Kinder verteilen darf. Beispiele: Gebackene Waffeln, Kuchen, Eis, Muffins oder kleine Basteleien. Ihrer Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

14. Jugendheim:
Für besondere Anlässe steht das Schöppenstedter Mehrgenerationenhaus (MGH) Am Schützenplatz 1b, dem Waldkindergarten zur Verfügung. Es kann generell am Vormittag benutzt werden. Für Vormittage, an denen der Spielkreis den großen Saal beansprucht, sind Absprachen zu treffen.

15. Bauwagen:
Bei Regenwetter in der kalten Herbst- oder Winterzeit steht den Kindern zum Frühstück ein geräumiger, beheizbarer Bauwagen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung, der auch für besondere Bastelarbeiten oder Feiern genutzt werden kann. Die Reinigung des Bauwagens erfolgt reihum durch die Eltern, die von den Erzieherinnen bei Bedarf informiert werden.

16. Sturmwetter:
Aus rechtlichen Gründen kann bei Sturmwetter die Betreuung nicht im Wald stattfinden. In diesem Fall wird das Jugendheim genutzt. Dies wird von den Erzieherinnen kurzfristig entschieden. Sie informieren die Eltern per Rundruf oder Telefonkette.

17. Elternabende und Elterngespräche:
Für regen Austausch zwischen den Eltern und den Erzieherinnen finden regelmäßige Elternabende statt (ca. alle 2 Monate). Haben Sie dringende Sorgen oder Probleme, sprechen Sie die Erzieherinnen an (möglichst beim Abholen der Kinder oder telefonisch) oder bitten Sie evtl. um ein Einzelgespräch.

18. Elternarbeit:
Der Verein Waldkindergarten e.V. Schöppenstedt ist auf Ihre intensive Mithilfe angewiesen. So wird von Ihnen etwa die Mitarbeit in den AGs oder im Vorstand sowie 2x jährlich Bauwagenreinigung erwartet.
Für besondere Anlässe bei Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Stadtfest ), Feiern oder Fahrten des Kindergartens (z.B. Besichtigungen, Besuche, Schwimmen usw.) sind wir auf einsatzfreudige Eltern angewiesen.

19. Besondere Vereinbarung:
Für Erzieherinnen und Ersatzdienst leistende Eltern wird der Wald als rauchfreie Zone vereinbart.

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