Aufgrund des Masernschutzgesetzes dürfen Kinder nur mit gültiger Masernimpfung in einer Kindertagesstätte betreut werden. Bei bevorstehender Aufnahme in eine Kindertagesstätte, ist die Masernimpfung ab dem Alter von 9 Monaten empfohlen. Ab dem Alter von 1 Jahr können Kinder nur betreut werden, wenn die erste Masernimpfung erfolgt ist und nachgewiesen wurde, ab dem Alter von 2 Jahren muss die zweite Masernimpfung erfolgt sein.
Als Nachweis über die Impfung dient dieser Vordruck: