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Die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Elm-Asse
  
Masernimpfung und Impfberatung

Aufgrund des Masernschutzgesetzes dürfen Kinder nur mit gültiger Masernimpfung in einer Kindertagesstätte betreut werden. Bei bevorstehender Aufnahme in eine Kindertagesstätte, ist die Masernimpfung ab dem Alter von 9 Monaten empfohlen. Ab dem Alter von 1 Jahr können Kinder nur betreut werden, wenn die erste Masernimpfung erfolgt ist und nachgewiesen wurde, ab dem Alter von 2 Jahren muss die zweite Masernimpfung erfolgt sein.

Als Nachweis über die Impfung dient dieser Vordruck:

Nachweis über Masernimpfung und Impfberatung (99KB)
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