Es gibt Kindertagestätten und Kindertagespflege.
Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuung an, in
- Krippengruppen (ab 1 bis unter 3 Jahren)
- Kindergartengruppen (ab 3 Jahren bis zur Einschulung, altersübergreifende Gruppen schon ab 2 Jahren)
- Hortgruppen (für Grundschulkinder)
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer ausgebildeten Tagespflegeperson in deren Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreut. In Kindertagespflege werden in erster Linie Kinder unter 3 Jahren betreut, in Einzelfällen auch ältere Kinder.
Detailierte Informationen über die einzelnen Kindertagesstätten und deren Konzept erhalten Sie auf dieser Homepage oder in der jeweiligen Kindertagesstätte.
Allgemeine Informationen zu den Kindertagesstätten erhalten Sie in der Kindertagesstättenverwaltung.
Über die Kindertagespflegepersonen in der Samtgemeinde Elm-Asse können Sie von der Kindertagesstättenverwaltung eine Übersicht bekommen. Informationen zur Kindertagespflege im gesamten Landkreis Wolfenbüttel erhalten Sie beim Familien- & Kinder-Servicebüro.
Das Anmeldeformular für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Samtgemeinde Elm-Asse finden Sie unter Aktuelles & Service oder direkt unter diesem Link.
Für die Kindertagesstätten freier Träger (Regenbogen Eilum, Marienkindergarten Roklum, Waldkindergarten Schöppenstedt mit Naturkindergarten Schliestedt, Kindernest Winnigstedt) läuft die Anmeldung über die Kindertagesstätte. Sie finden unter den Menüpunkten der jeweiligen Kita entweder direkt ein Anmeldeformular, oder können über die Ḱontaktdaten mit der Kita in Verbindung treten.
Kinder können frühestens ab Geburt angemeldet werden. Nach der Geburt ist eine Anmeldung für Krippe, Kindergarten oder Hort jederzeit möglich.
Ein Kita-Jahr dauert vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Kinder die in einem Kita-Jahr aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens Februar vor Beginn des Kita-Jahres angemeldet sein, um bei der Platzvergabe berücksichtigt zu werden.
Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine frühere Anmeldung nicht möglich war, z.B. aufgrund eines Umzuges, oder wenn das Kind bis Februar noch nicht geboren war. In solchen Fällen können Plätze nur noch begrenzt im Rahmen freier Kapazitäten angeboten werden.
Die Platzvergabe für ein neues Kita-Jahr beginnt im März. Für Aufnahmewünsche bis Dezember erhalten Sie voraussichtlich zwischen März und Mai eine Antwort per E-Mail, entweder in Form einer Zusage für den von Ihnen gewünschten Platz, oder dem Angebot einer Alternative (andere Kita, andere Betreuungszeit, anderer Aufnahmetermin).
Für Aufnahmewünsche ab Januar erhalten Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eine Antwort per E-Mail.
Falls kein Platz für Ihr Kind angeboten werden kann, erhalten Sie eine Zwischennachricht und Ihr Kind wird in die Warteliste aufgenommen.
Aufnahmewünsche zum Ende eines Kita-Jahres können in der Regel erst im darauf folgenden Kita-Jahr berücksichtigt werden.
Die Eingewöhnung beginnt grundsätzlich erst mit der Aufnahme des Kindes in die Kita, bitte nehmen Sie sich daher für die ersten Wochen nach dem Aufnahmetermin ausreichend Zeit.
Jede Kindertagesstätte hat eigene erprobte Abläufe zur Eingewöhnung Ihres Kindes. Eine Eingewöhnung kann je nach Kind und Alter zwischen 2 und 6 Wochen dauern.
Eine sanfte Eingewöhnung ist wichtig, da Ihr Kind so allmählich die Fachkräfte sowie den Kita-Alltag kennen lernen und Vertrauen fassen kann. Insofern sind Sie beziehungsweise Ihr Kind zu Beginn nicht die volle Betreuungszeit in der Kita, sondern dehnen Ihre Anwesenheitszeit langsam aus.
Für den Besuch der Kindertagesstätten gelten innerhalb der Samtgemeinde Elm-Asse einheitliche Gebührensätze, die sich am Einkommen ausrichten. Die Betreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung ist bis zu 8 Betreuungsstunden täglich gebührenfrei.
Die Gebührensätze und Ermäßigungen finden Sie in der aktuellen Version der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Elm-Asse.
Das Mittagessen wird in der Kita Kleine Strolche Kissenbrück selbst gekocht, der Beitrag dafür findet sich ebenfalls in der Gebührenordnung. Die anderen Kindertagesstätten werden durch Claudius Catering mit Mittagessen beliefert, die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Essensanbieter.
Sie haben die Möglichkeit beim Landkreis Wolfenbüttel einen Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren zu stellen. Bitte wenden Sie sich dazu an die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Wolfenbüttel.