Nachprüfung Kindertagesstättengebühr 2010/2011
31.10.2010
Nachprüfung der Kindertagesstättengebühren für das neue Kindertagesstättenjahr
01.08.2010 – 31.07.2011
Sehr geehrte Eltern,
die Erhebung der Kindertagesstättengebühren nach den Gebührenstaffeln des § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Asse setzt den Nachweis durch geeignete Unterlagen voraus. Dieser Nachweis ist bis zum 31.10.2010 zu erbringen.↵↵
Kein Nachweis ist erforderlich, deren Kinder sich im beitragsfreien Jahr befinden nach
§ 64 Abs. 1 Satz 1 Nds. Schulgesetz.
Die Höhe der Kindertagesstättengebühr errechnet sich aus dem
Einkommensteuerbescheid 2009.
Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens 31.10.2010 Ihren Einkommensteuerbescheid 2009 vorzulegen oder eine Kopie einzureichen (siehe auch Anlage).
Ist die Vorlage dieses Einkommensteuerbescheides 2009 noch nicht möglich, bitte ich Sie bis zum 31.10.2010 eine vorläufige Berechnung des zu versteuernden Einkommens 2009 oder eine Kopie von der/den Lohnsteuerjahresbescheinigung(en) 2009 einzureichen. Nach Erhalt ist der Einkommensteuerbescheid 2009 automatisch vorzulegen oder nachzureichen.
Werden keine geeigneten Nachweise bis zum 31.10.2010 vorgelegt, erfolgt die Veranlagung in der höchsten Kindertagesstättengebührenstufe.
Bitte achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der angemeldeten Besuchszeiten in der Kindertagesstätte der Samtgemeinde Asse.
Datenblatt für Einstufung in die Gebührenstaffelung (16KB)